Der Weg zum Taxi- oder Mietwagenunternehmer
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen und Mietwagen betreiben will,
benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen
unteren Verkehrsbehörde. Diese sind die Straßenverkehrsämter.
Weiterhin
müssen Sie eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die
Fachkundeprüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der
Prüfling seinen Wohnsitz hat.
Die
Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je einer Stunde und
gegebenenfalls einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen
Teil.
Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 150 Punkten wird folgendermaßen gewichtet:
- Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice zu 40 Prozent ( 60 Punkte),
- Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (52,5 Punkte),
- Teil 3: mündliche Prüfung zu 25 Prozent (37,5 Punkte).
Die
Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der
möglichen Gesamtpunktzahl, das heißt 90 Punkte erreicht hat, wobei der
in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der
jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung
nicht bestanden.
Wir
als Taxischule führen hier Vorbereitungskurse für die anstehende
Prüfung bei der IHK durch, damit Sie die Prüfungen sicher bestehen
können.
In unseren Schulungen werden Sie gemäß dem
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammer zu folgenden
Bereichen unterrichtet und vorbereitet:
Ø Rechte und Gesetze im Kraftverkehr
Ø kaufmännische und finanzielle Verwaltung
Ø Kalkulation
Ø technische Normen und technischer Betrieb
Ø Verkehrssicherheit
Ø grenzüberschreitender Güterkraftverkehr