Taxischule Kreitz - Ausbildung zum Taxifahrer/Mietwagenfahrer und Taxiunternehmer





Der Weg zum Taxi- oder Mietwagenunternehmer


Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen unteren Verkehrsbehörde. Diese sind die Straßenverkehrsämter.

Weiterhin müssen Sie eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Fachkundeprüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je einer Stunde und gegebenenfalls einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 150 Punkten wird folgendermaßen gewichtet:
- Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice zu 40 Prozent ( 60 Punkte),
- Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (52,5 Punkte),
- Teil 3: mündliche Prüfung zu 25 Prozent (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, das heißt 90 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.


Wir als Taxischule führen hier Vorbereitungskurse für die anstehende Prüfung bei der IHK durch, damit Sie die Prüfungen sicher bestehen können.
In unseren Schulungen werden Sie gemäß dem Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammer zu folgenden Bereichen unterrichtet und vorbereitet:

Ø Rechte und Gesetze im Kraftverkehr
Ø kaufmännische und finanzielle Verwaltung
Ø Kalkulation
Ø technische Normen und technischer Betrieb
Ø Verkehrssicherheit
Ø grenzüberschreitender Güterkraftverkehr







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